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Wärmeplanung- Heizungsgesetz- kommunaler Reparaturbetrieb

Politiker-Wort im Markt vom 2. September 2023

Wärmeplanung- Heizungsgesetz- kommunaler Reparaturbetrieb

 

Auf Initiative der FBO umfasst der Beschluss des Umwelt-,Energie- und Verkehrsausschuss vom 03.11.2022 auch den Wasserstoff.

Nach den bisherigen Erkenntnissen kann der Industriestandort Deutschland nur mit klimaneutraler Wasserstoffproduktion bei gleichzeitiger Abwärmenutzung erhalten werden. Die Wärmebereitstellung über ein Nah-/Fernwärmenetz in Bad Oldesloe muss wirtschaftlich sein. Der Wärmepreis frei Wärmeabnahmestelle inkl. Der Nebenkosten darf die 0,08 €/kwh nicht übersteigen, weil sonst kein ökonomischer Vorteil gegeben ist.

In Nordfriesland wird dieser Wert für Abwärme aus der Wasserstoffproduktion erreicht.

Der günstige Wärmepreis kann oft nur mit Insellösungen in der Nähe der anfallenden Abwärme erreicht werden. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben ist eine Subventionierung der Wärmenetze durch die Kommune nicht sinnvoll und gegenüber den anderen Einwohnern ungerecht. In Bereichen mit Bestandsbauten von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen alle Möglichkeiten zur kostengünstigen Bereitstellung von Heizenergie geprüft werden. Hier sind bei ausreichenden Planungszeiten Insellösungen mit Biomethan oder Biomasse eine Möglichkeit zur klimaneutralen Heizung. In Bestandsgebäuden kommen luftbasierte Wärmepumpen an Grenzen und können nur in Einzelfällen wirtschaftlich betrieben werden.

Neben ausreichenden Planungszeiten sind auch längere Umsetzungszeiten notwendig, weil die Investitionen je nach Umfang nur in Stufen durch die Eigentümer durchgeführt werden können.

Zur Zeit erfolgt eine Kostenverlagerung vom zuständigen Bund und Land auf die Kommunen. Insbesondere ist dies bei der Integration von Migranten und im Bildungsbereich feststellbar.

So hat die Politik in Bad Oldesloe eine verlässliche Förderung der ErzieherInnenausbildung (PiA) für die Jahre 2023-2024-2025 beschlossen und es konnten zum 01.08.2023 zusätzliche Ausbildungsstellen besetzt werden. Auf Bundes- und Landesebene wurde der zunehmende Fehlbedarf bisher nur diskutiert.  Nach der Richtlinie für Schulsozialarbeit sind 6,2 Vollzeitstellen ab 2024 eingeplant.

Diese Aufgabe gehört zum Bildungsauftrag und ist damit Landesaufgabe.

Wie die Ausführungen zeigen, ist die Stadt mit vielen zusätzlichen Aufgaben (z.B. eigene Gebäude)  belastet, so dass eine Subventionierung der Wärmeinfrastruktur nicht möglich ist.

 

 

Annelie Strehl

FBO Stadtverordnete

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Veröffentlichung

Mo, 04. September 2023

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