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Antrag zur Senkung der Grund- und Gewerbesteuern

 

Antrag zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 

„Senkung der Hebesätze der Stadt Bad Oldesloe für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuern zum 1.01.2023“

 

Der Jahresabschluss 2021 weist - wie sich jetzt herausgestellt hat — ein positives Ergebnis von 7,1 Millionen aus. Anlässlich der Haushaltsberatung für 2021 war dagegen ein negatives Ergebnis in Höhe von 7,4 Millionen geplant worden. Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit waren offenbar schon bei Beschlussfassung nicht gegeben. Aufgrund des von der Verwaltung prognostizierten Verlustes im Haushalt wurde stattdessen krampfhaft nach Einsparungen und Verbesserungen gesucht. So wurden die Hebesätze für die Grundund Gewerbesteuern zum 01.01.2021 gegen den entschiedenen Widerstand der FBO erhöht.

 

Jetzt zeigt es sich, dass diese Steuererhöhungen überhaupt nicht gerechtfertigt waren! Statt eines negativen Ergebnisses über 7,4 Millionen Euro wird nun ein positives Ergebnis von über 7,1 Millionen Euro festgestellt, somit über 14 Millionen Differenz!

 

Deshalb beantragen wir von der FBO folgerichtig:

Die Hebesätze für die Grundsteuer A, B und die Gewerbesteuer werden mit Wirkung zum 1.01.2023 auf die Werte vor der letzten Erhöhung gesenkt:

Grundsteuer A: Senkung um 35 Punkte auf 390 % (zuletzt erhöht auf 425 %)

Grundsteuer B: Senkung um 35 Punkte auf 390 % (zuletzt erhöht auf 425 %)

Gewerbesteuer: Senkung um 10 Punkte auf 370 % (2021 erhöht auf 380 %)

 

Der Bürgermeister wird mit allen erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung der Steuersenkungen beauftragt.

 

Gez. Matthias Rohde Fraktionsvorsitzende

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Veröffentlichung

Mi, 30. November 2022

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